Laut TAZ streiten sich Erster Senat (zuständig bei Grundrechtsfragen wie es der Datenschutz ist) und Zweiter Senat (zuständig bei EU-Recht) um die Zuständigkeit. Einerseits fällt die Vorratsdatenspeicherung in den Bereich Grundrechtsfragen/Datenschutz, anderseits in den Bereich EU-Recht, da mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch eine Richtlinie zum EU-Recht umgesetzt wird.
Jetzt muss der sogenannte Sechserausschuss eine Entscheidung treffen.
Sollte auch dieser keine Einigung herstellen können, wird der Gerichtspräsident des Ersten Senats entscheiden.
Die Entscheidung soll wohl frühestens in einer Woche stattfinden.

Kommentare
#1 Usul schrieb am 17.1.2008 16:46 folgendes:
Link? Soweit ich gelesen habe, streiten die nicht um die Vorratsdatenspeicherung an sich, sondern wer zuständig ist. Kleiner Unterschied, IMHO. Hier mein Link:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/16/antrag-zur-vorratsdatenspeicherung-hangt-in-der-luft/
#2 GwenDragon schrieb am 17.1.2008 17:39 folgendes:
Hallo Usul,
danke für den zusätzlichen Hinweislink.
Das Blog hatte durch einen Datenbankfehler den falschen Eintrag angezeigt. Das ist korrigiert.
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