Nachlesbar als Abkommen zur intensiveren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität zwischen Deutschland und den USA. Zu lang, um es hier noch einzufügen.
Beim Anschein, also bei Terrorverdacht werden allgemeine Personendaten übermittelt und auch ganz persönliche. Allgemeine sind dabei: z. B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Fingerabdruckdaten. Zu den persönlichen gehören: Rasse, ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Gesundheit, DNA-Profil, Sexualleben.
Natürlich werden diese sensiblen Daten auch geschützt durch den deutschen Datenschutz. Nur endet dieser außerhalb der BRD, deutsche Gesetze gelten nicht in den USA.
Natürlich wird das Ganze nur bei schwerweigender Kriminalität angewandt, was immer das auch ist oder demnächst sein wird. Sowas lässt sich auch weiter egränzen.
Wer unschuldig in so einer Datenbank landet, wird garantiert nie wieder heraus gelöscht. Angeblich beinhaltet das Abkommen so einen Löschungspassus, aber die USA verzichtet doch nicht auf so wichtiges Material. Und was kümmert die Unschuldsvermutung. Zudem, die USA kann kein Deutscher wirklich verklagen, wie wir in diversen Fällen schon erlebt haben.
Mit Hinblick auf weitere ausgelagerte Datenbanken wie beispielsweise bei der Elektronischen Gesundheitskarte, ließen sich bestimmt noch mehr persönlichste Daten an Sonstwen (also diejenigen, welche Datenwünsche äußern und diese mehr oder weniger stichhaltig begründen können) oder einfach den befreundeten amerikanischen Dienst verschieben.
Mir wird einfach übel bei dem Gedanken, was unsere Politiker und Behörden sonst noch an persönlichen Daten verschenken und mit Sonstwem austauschen wollen – natürlich immer streng nach Gesetz. Aber was kümmert Politiker schon das Gesetz, wenn es für Rechtsbrüche im Bereich Persönlichkeitsrechte und Datenschutz keine Strafen gibt. Und wenn es verfassungswidrig ist, dann werden die verantwortlichen Politiker, wenn es welche geben sollte, nur die Schulter zucken, denn sie stehen mit ihrem Gewissen über dem Grund des Gesetzes und sind nur sich selbst verpflichtet.
Einerseits regen sich Politiker über das Datenschutzproblem der Telekom auf und kreieren dann für die USA und andere Staaten die offene Datenbank »Menschen 2.0«. Eine verlogene Medienpolitik.
Die jetzige Regierung und ganz besonders Minister Schäuble verdienen meine Auszeichnung für die beste Intimspionage, der »Goldene Schnüffelbüffel«.
Ich verleihe deshalb schon mal hier den:
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Was Datensammlungen anbelangt: Juden-, Zigeuner- und Homodateien gab es schon zur NS-Zeit. Nach 1945 und bis jetzt existieren so manche Datenbanken über Persönlichstes bei bestimmten Gesellschaftsgruppen immer noch. Nicht nur bei der Polizei oder Ausländerbehörde.
Wer weiß, wer sonst noch inkriminierende Fakten über Menschen sammelt und sich dabei nicht um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz schert. Aber was regen wir uns auf, wir haben doch nichts zu befürchten. Oder?
Oder doch? Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist schon fast nicht mehr gegeben. Was nicht alles dem Angstgott Terror geopfert wird. Alles zum Wohle des deutschen Volkes? Zur Sicherheit? Oder nur zu Machtinteressen?
Wer über bestimmte Datenbanken mit Persönlichkeitsprofilen verfügt, kann auch im Falle des Falles schnell zum Abholen der missliebigen Verdächtigen kommen.

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