Beim Einkauf in einem Supermarkt wurde getestet wie ein Fingerabdruckscanner, der zur Identifizierung von bargeldlos einkaufenden Kunden diente, überlistet werden kann.
Mit Wissen eines mithelfenden Kunden wurde von einem Gegenstand, den der Kunde angefasst hatte, ein Fingerabdruck genommen und dieser mit ein paar Materialien wie Sekundenkleber, Holzleim und einem Laserdrucker in eine Attrappe verwandelt. Diese wurde auf den eigenen Finger gestülpt und dann an der Kasse mit diesem geliehenen Abdruck bezahlt.
Da Fingerabdrücke als einzigartig und unveränderbar angesehen werden, müsste dann der Kunde, dessen Abdruck „ausgeliehen“ wurde auch für jegliche Transaktion haften, wie er mit seinem Finger getätigt hat. Eine persönliche PIN oder ein Passwort zur besonderen Absicherung der Identität oder Transaktion ist ja nicht notwendig gewesen.
Auch Biometrische Zahlsysteme sind damit ziemlich unsicher.

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