Gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kann per Verfassungsbeschwerde angegangen werden. Es eilt! Es ist nur noch kurze Zeit, nämlich 15 Tage!
Warum gegen die Vorratsdatenspeicherung angehen? Das geht doch nur gegen Kriminelle und Terroristen? Nein! Es werden alle BürgerInnen erfasst und unter Allgemeinverdacht gestellt.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle Telefonnnummern mit denen eine telefoniert hat (Festnetz, VoIP und Mobil), also die Angerufenen, gespeichert. Bei Telefonaten mit Mobiltelefonen sogar die Standorte, von denen telefoniert wurde. Auch alle E-Mail-Adressen, mit denen eine im Schriftverkehr steht, also Absender und Empfänger!, werden gespeichert. Auch alle Webseitenadressen, die besucht werden, werden für den Staat gespeichert.
Damit kann jedeR in Verdacht geraten, wenn zum Beispiel ausländische Webseiten besucht werden oder eineR Kontakte zu Bekannten aus dem arabischen, turksprachigen oder sonstigem in den Augen der Staatsbehörden „unsicherem“ Ausland hat.
Selbst besonders geschützte Berufsgruppen wie JournalistInnen, ÄrztInnen, TherapeutInnen, Priester, PfarrerInnen, BeraterInnen etc. müssen damit ihre ansonsten anonymen Kontakte preisgeben. Das beeinträchtigt erheblich deren vertrauensvolle Tätigkeit.
Zu bedenken ist auch, dass solche gesammelten Verbindungsdaten auch an „befreundete Dienste“, also Geheimdienste und andere Behörden im In- und Ausland, weiter gegeben werden können.
Mit einer solchen Mega-Datei ist nachvollziehbar, wer mit wem Kontakt hat! Damit können auch Rückschlüsse auf soziale, gesundheitliche und politische Zusammenhänge geschlossen werden, die den Staat nichts angehen!
Werdet keine gläsernen Bürger! Eure Bürgerrechte werden ausgehöhlt.
Nehmt eure Rechte in Anspruch ansonsten werden sie Euch genommen!
Nehmt sofort an der Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung teil! Es entstehen keinerlei Kosten für die BeschwererInnen selbst.


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