Laut Nutzungsbestimmungen behält sich Google folgendes vor:
11. Inhaltslizenzierung von Ihnen
11.1 (…) Durch das Übermitteln, Einstellen oder Anzeigen von Inhalten erteilen Sie Google eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz zum Vervielfältigen, Anpassen, Modifizieren, Übersetzen, Veröffentlichen, zum öffentlichen Darstellen und Anzeigen sowie zum Vertreiben sämtlicher mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte. Quelle: Google
Google darf die übermittelten, angezeigten und veränderten Inhalte weiterverbreiten, verwerten. Gut für Werbung und andere „angepasste“ Inhalte. Die Autoren der Originalinhalte haben also keinerlei Einfluss mehr auf die Verteilung und Verwertung. Diese Lizenz gilt weltweit und zeitlich gesehen bis ans Ende der Welt, des Internets.
11.2 Sie erkennen an, dass diese Lizenz Google dazu berechtigt, die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich zu machen, die mit Google zum Zweck der Bereitstellung syndizierter Services zusammenarbeiten Quelle: Google
Weiterhin interessant ist die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Personen. Auch diese können dan die Inhalte verwenden, veträndern und verwerten.
Sowas könnte ich Daten- und Adresshandel nennen.
11.3 Sie erkennen an, dass Google im Zuge der technischen Schritte, die zum Bereitstellen der Services für deren Nutzer erforderlich sind, dazu berechtigt ist, (…) (b) Änderungen an Ihren Inhalten vorzunehmen, die erforderlich sind, damit die Inhalte den technischen Anforderungen der angeschlossenen Netzwerke, Geräte, Services oder Medien entsprechen. Sie stimmen zu, dass Google durch diese Lizenz die Berechtigung zum Durchführen dieser Aktionen erteilt wird. Quelle: Google
Änderungen an Inhalten zwecks technischer Anpassung? Sowas hörte ich noch nie. Aber das kann auch ein Vorwand sein, an den Inhalten herumzuschrauben. Wenn die Suchmaschine zu dumm ist, wird der Inhalt geändert. Wenn der Proxy zu langsam ist, werden Inhalte gelöscht. Und … und … und … Möglich ist viel, wenn die Technik „spinnt“.
7. Datenschutz und persönliche Daten
7.1 Informationen zum Datenschutz von Google erhalten Sie in den Datenschutzbestimmungen unter http://www.google.de/privacy.html. In diesen Richtlinien wird die Handhabung Ihrer persönlichen Informationen durch Google erläutert. Darüber hinaus dienen sie dem Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung der Services.
7.2 Sie stimmen zu, dass Ihre Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen von Google verwendet werden können. Quelle: Google
Leider ist die Information zum Datenschutz nicht sinnvoll lesbar. Da muss sich dann kreuz und quer durch die Begriffe und Unterbestimmungen auf anderen Seiten geklickt werden. Kundenunfreundlich nennt eine sowas im normalen Leben.
Inwieweit Änderungen zu den Datenschutzbestimmungen beim Verwenden von Chrome automatisch wirksam werden, ist auch nicht ersichtlich. Selbstverständlich wird der Datenschutz gemäß den Gesetzen der jeweiligen Länder beachtet. Dass die USA auf Grund ihrer Terrorangst aber gern Daten sammelt und Google den Stammsitz in den USA hat, da kann sich jede selbst was dazu denken.
Im Blog von Dennis Kempen finde ich folgendes:
Der Browser versendet, durch seine spezielle Installation also für jeden Nutzer einzeln, eine eindeutige ID (application number) an Google. Mit dieser ID lassen sich dann die Nutzer identifizieren.
Durch die Verknüpfung von ID und IP durch den GoogleUpdater entstehen natürlich wiederum datenschutzrechtliche Probleme mit der Identifizierung des Nutzers.
Weiterhin versendet die Autovervollständigung Daten an Google, was asich aber deaktivieren lässt.
Die Anti-Phishingfunktion verwendet nur anonymisierte Hashdaten der URLs, eine Zuordnung von Surfenden und URLs ist wohl so nicht möglich.
Weitere Quellen zu Chrome und Datenschutz:
http://www.google.com/chrome/intl/de/privacy.html
http://www.dobszay.ch/2008-09-03/google-chrome-die-frechheit-aller-browser/
http://www.dennis-kempin.de/various/the-silent-chrome-browser/
http://www.dennis-kempin.de/various/google-chrome-privacy/
Inwieweit der Datenschutz beim Surfen mit Chrome in Gefahr ist, wird sich zeigen. Die Nutzungsbestimmungen lassen in jedem Fall Spielraum für Google.
Aber der Goldene Schnüffelbüffel wartet schon ein zweites Mal auf weitere Herrn.

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