Wie The Register in UK gov sets rules for hacker tool ban
schreibt, wird beim Computer Misuse Act präzisiert, welche Tools und unter welchen Umständen erlaubt sind. Zudem muss der britische Staatsanwalt nachweisen, dass die Tools ausschließlich zu kriminellen Zwecken entwickelt worden sind.
Die deutsche Gesetzgebung mit den Paragrafen StGB 202c, salopp „Hackerparagraf“ genannt, hat dies versäumt. Damit sind Firmen und Privatleute nicht mehr in der Lage, ihre eigenen bzw. Kundensysteme auf Sicherheitslücken zu testen, weil sowohl der Besitz als auch die Verwendung strafbar ist.
Der StGB 202c hat mit seiner diffusen Umschreibung – ich nenne es Wischiwaschi – in jedem Fall dafür gesorgt, dass die Rechtslage bei Sicherheitstools sehr unsicher ist.

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