Sie sind in Kategorie Recht

Brotkrumennavigation


Donnerstag, 03. Januar 2008

Forensische Tools nicht überall verboten

03.01.2008 · 17:44
Großbritannien hat mehr Fingerspitzengefühl und Sachverstand bewiesen als unsere Politiker und Juristen. Während in Deutschland diverse Hackerparagrafen wie Unkraut aus dem Boden der Demokratie sprossen und weiter sprießen, hat die britische Gesetzgebung da nicht gepatzt.

Wie The Register in UK gov sets rules for hacker tool ban schreibt, wird beim Computer Misuse Act präzisiert, welche Tools und unter welchen Umständen erlaubt sind. Zudem muss der britische Staatsanwalt nachweisen, dass die Tools ausschließlich zu kriminellen Zwecken entwickelt worden sind.

Die deutsche Gesetzgebung mit den Paragrafen StGB 202c, salopp „Hackerparagraf“ genannt, hat dies versäumt. Damit sind Firmen und Privatleute nicht mehr in der Lage, ihre eigenen bzw. Kundensysteme auf Sicherheitslücken zu testen, weil sowohl der Besitz als auch die Verwendung strafbar ist.
Der StGB 202c hat mit seiner diffusen Umschreibung – ich nenne es Wischiwaschi – in jedem Fall dafür gesorgt, dass die Rechtslage bei Sicherheitstools sehr unsicher ist.

Autor: GwenDragon · Kategorie Recht · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben

Kommentar für Blogeintrag

Kommentar

Mit * gekennzeichnete Felder müssen angegeben werden.



(Textformatierung in Markdown möglich)

Hinweis zum Datenschutz

Falls es Probleme mit Kommentaren/Trackbacks gibt, bitte ich um eine Beschreibung per E-Mail.

TrackBack-URL: http://gwendragon.de/blog/Web/Recht/gb-macht-forensische-tools-teillegal.html/trackback

↑Artikel