Hintergrund: Ein Anti-Spam-Aktivist hat die offen zugänglichen Einträge eines DNS-Servers ausgelesen, dessen Betreiber auf Webhosting und andere Internetdienste spezialisiert ist.
Daraufhin verurteilte ein amerikanisches Gericht ihn zu 60000$ Strafe.
Unglaublich, aber das Gericht hat die Verwendung der UNIX®-Shell und des Befehls host -l (man host)als nur einem Hacker zugänglich eingestuft.
Da fasse ich mich an den Kopf. Aber sowas könnte auch im IT-unterentwickelten Deutschland passiert sein.

Kommentar für Blogeintrag
Vorschau des Kommentars
TrackBack-URL:
http://gwendragon.de/blog/Web/Recht/host-l-hacker.html/trackback↑Artikel