Sie sind in Kategorie Recht

Brotkrumennavigation


Dienstag, 28. Oktober 2008

Deutsche nationale Sammelwut ergreift Web und Digitales

28.10.2008 · 18:43
Manchmal möchte sich eine an den Kopf fassen vor Unverständnis. Die Deutschen sind ja Meister im dem-Unsinn-ein-Gesetz-geben.
Seit einigen Tagen müssen, damit das deutsche Nationalerbe nicht verschwindet, auch Webseiten und andere digitale Publikationen archiviert werden.

Am Donnerstag trat die sogenannte Pflichtabgabenverordnung in Kraft und ergänzte das 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek.

Wozu das Ganze nun? Damit die DNB auch was davon hat. So ein Irrsinn!

Ein älterer Artikel Lebenskonserve (c’t 6/2006) beschrieb ja schon das digitale Sammelwutvorhaben.

Der DNB geht es um das kulturelle und wissenschaftliche Gedächtnis der Nation.

Die Rechtlichen Grundlagen werden dezidiert auf der Seite der Nationalbibliothek (DNB) beschrieben. Eine FAQ soll Fragen erhellen, was eine Netzpublikation und wozu sie gut ist.

Zur Sammlung von Netzpublikationen schreibt die DNB heute einleitend auf ihrer Startseite:

Die Deutsche Nationalbibliothek entwickelt Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen. Zurzeit ist lediglich die einzelobjektbezogene Sammlung von Netzpublikationen mit Entsprechung zum Printbereich, z. B. E-Books, elektronische Zeitschriften, Hochschulprüfungsarbeiten und Digitalisate realisiert. Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
Deutsche Nationalbibliothek

Webseiten werden also noch nicht gesammelt. Allerdings sind zum Beispiel PDF-Inhalte, keine Webseite sondern ein Digitalisat. Und das darf dann wieder gesammelt werden.

Explizit ganz besonders aufgenfällig ist der Hinweis auf das Harvesting: In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant.
Damit ist klar, dass wieder ein neuer Bot Inhalte von Foren, Blogs und Webseiten abgreifen könnte. Ob der sich durch eine Robots.txt davon abhalten lässt, steht in den Sternen. Fraglich ist auch, ob das überhaupt dann erlaubt ist, den Bot der DNB zu sperren.

Allerdings heißt es auch: Netzpublikationen (i.d.R. Webseiten), die gewerblichen, geschäftlichen oder rein privaten Zwecken dienen, sind grundsätzlich von der Sammlung ausgenommen.
Was nun rein privat oder geschäftlich ist (schwammige Definition!), liegt wohl wiederum im Auge der betrachtenden sammelhungrigen DNB oder der Gerichte.

Wer nicht abliefert, kann laut DNBG § 19 Nr. 3 mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Inwieweit die Zwangsablieferung wirklich durchgesetzt werden kann, weiß ich auch noch nicht. Wir werden sehen, was die Juristen dazu schreiben.

Was der Deutsche gut kann, ist alles zu sammeln und zu archivieren. Ob es Sinn macht oder nicht. Manchmal sticht wohl den deutschen Amtsschimmel auch der Hafer wie mir scheint.

Autor: GwenDragon · Kategorie Recht · Permalink · Kommentare (1) · Kommentar schreiben

Kommentare

Kommentare als Feed · Kommentar schreiben

#1 Gunter schrieb am 30.10.2008 19:01 folgendes:

Heute kam eine Meldung, dass "statische" Seiten (was auch immer dass heißt) nicht abgeliefert werden sollen, sondern von dem Crawler der Datensammlers automatisch gescannt werden.

Glückauf! Gunter

↑Artikel


Kommentar für Blogeintrag

Vorschau des Kommentars

Kommentar

Mit * gekennzeichnete Felder müssen angegeben werden.



(Textformatierung in Markdown möglich)

Hinweis zum Datenschutz

Falls es Probleme mit Kommentaren/Trackbacks gibt, bitte ich um eine Beschreibung per E-Mail.

TrackBack-URL: http://gwendragon.de/blog/Web/Recht/sammelpflicht-fuer-digitale-und-web-inhalte.html/trackback

↑Artikel