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Montag, 09. Februar 2009

BKA will Pornos durch DNS sperren

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09.02.2009 · 13:42
Im Kampf gegen Pornografie wird derzeit viel säbelgerasselt. Das Bundeskriminalamt will nun erreichen, dass durch Sperrverfügungen keine Kinder- oder sonstigen illegalen Pornografieseiten mehr angesurft werden können. Dies soll durch die Umleitung auf eine Stoppseite geschehen, durchgeführt wird das Blockieren durch eine Änderung der DNS-Einträge beim Provider.

Laut Heise will das BKA Sperr-IPs an den Provider übermitteln und so innerhalb maximal 6 Stunden Seiten sperren können.

Wenn es funktioniert, eine schöne Sache zum Schutz von Kindern – theoretisch gesehen.

Welchen Nutzen sowas bringt ist eben fraglich, denn Mehr-oder-weniger-aus-Versehen-Surfer können solche Seiten ansurfen, weil sie irgendein harmloser Link einer anderen Seite oder einem Newseintrag dorthin führt, die werden dann gewrnt, dass sie eine illegale Seite besuchen, abschreckend – gut, sowas ist praktisch für Normalanwender.

Kinder-und-Anderes-Pornouser aber können mit einfachen Mittel den DNS-Surver des Providers umgehen und damit die Sperrseite, das ist technisch möglich wie einfach im Router oder Betriebssystem einen anderen eintragen. Filtern wird das BKA also damit nur die Dummen, die wirklich hartem Kinderpornokonsumenten können sie nicht so sperren.

Es sei denn jeder Verkehr im Internet würde immer über einen Zwangsproxy geführt.

Das Sperren kompletter IPs kann aber auch Server blockieren, auf denen mehrere Domains gehostet werden, und nicht jede musss illegal sein. Damit würden auch diese harmlosen Seiten gesperrt.

Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Sperrung oder Manipulation von Zugängen bezüglich Domains, URLs oder Ports durch Provider, denn damit werden Inhalte verändert, in das Telekomunikationsgeheimnis eingegriffen, was rechtlich unzulässig ist.
Auch bedeutet die Sperrung und Umleitung eine Verletzung des Artikels 5 Grundgesetz, nach dem in Deutschland eine Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit verbrieft ist. Wobei Absatz 2 des Artikels besagt: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre; womit klar ist dass der Kinder- und Jugendschutz Vorrang hat.

Welches Rechtsgut, also Schutz von Kindern oder Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, höher ist, wird wohl im Zweifel bei einem Gesetzänderung wieder das Bundesverfassungsgericht klären müssen.

Eine seltsam Angelegenheit ist die Tatsache, dass es in anderen Ländern wie in Skandinavien schon Filterlisten gegen illegale Pornografie gibt und dadurch bekanntgeworden als 20 Server mit solchen Angeboten in Deutschland sitzen; gegen die sollte eigentlich das BKA erst mal richtig vorgehen anstatt ein Rundumgesetz zu initiieren.

Der Vorstoss der Familienministerin im Gefolge mit BKA und Providern dürfte wohl ein Schuss in den Ofen werden oder sein.

Das Ganze erinnert mich an den letztjährigen Vorschlag aus Bayern.

Autor: GwenDragon · Kategorie Zensur · Permalink · Kommentare (1) · Kommentar schreiben

Kommentare

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#1 GwenDragon schrieb am 17.2.2009 19:02 folgendes:

Dummerweise ist die angestrebte Vereinbarung zwischen BKA und Provider juristisch mehr als wackelig.

<http://www.heise.de/newsticker/Rechtsprofessor-kritisiert-Vertragsentwurf-fuer-Kinderporno-Sperren--/meldung/132714>

Typisch Schnellschuß.

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