Ob Links harmlos sind? Ja, Links selbst schon, aber nicht unbedingt die Inhalte, die nach Anklicken eine solchen Links angezeigt werden. In Zeiten der Diskussion um gesperrte Webseiten, des Terrorismus, der Virengefahr durch das Surfen, ist ein Link nicht mehr eine unschuldige Adresse im Browser. Ein Klick und es ist zu spät. Illegales kann sichtbar werden, der Rechner mit Viren verseucht – oder auch eben nicht.
Jeder Klick kann strafbar sein, ins Gefängnis führen. Oder ist das nur Hysterie? Muss ein anständiger Bürger sich denn fürchten, wenn er Links anklickt?
Was ist bei Links so riskant?
Normalerweise ist bei Anklicken eines Links, beim Aufrufen eines Lesezeichens, im Browser zu sehen, wohin der Link führt. Die Adresse wird unten in der Statuszeile des Browsers angezeigt.
Es gibt aber auch Aufrufe, die Internetnutzer nicht mitbekommen, weil dies im Browser versteckt und automatisch vorgeht.
Das bedeutet, dass ein harmloser Link auf eine Pornoseite, eine Seite mit Nazipropaganda, Bombenbau, Terrorismus führen kann. So etwas ist nicht nur unappetitlich, sondern auch oft genug rechtlich strafbar. Der Besuch einer Webseite, ob willentlich oder nicht, kann die Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten.
Die derzeit angewandte Sperrung von Internetadressen (derzeit nur bei Kinderporno) durch das BKA zeigt beim Verwenden einer solchen gesperrten Adresse, ein Stoppschild, die Polizei wird automatisch benachrichtigt, es wird daraufhin ein Verfahren eingeleitet.
Da nicht klar ist, wohin ein Link wirklich führt, stehen Internetnutzer also immer mit einem Bein im Gefängnis, mit dem Risiko einer Strafanzeige und eines Strafverfahrens.
Weiterleitungen
Links können beim Aufruf über Umleitungen weitergeleitet werden. Zu sehen sind diese Umleitungen nicht.
Kann nun etwas gegen solche Weiterleitungen gemacht werden? Nein, aber in manchen Browsern lässt sich die automatische Weiterleitung ganz abschalten, manchmal auch nur bei bestimmten Adressen. Das hat allerdings den Nachteil, dass dann bei jeder Weiterleitung eine browsereigene Seite angezeigt wird, dort wieder auf den Weiterleitungslink geklickt werden muss.
Weiterleitungen sind nicht die einzige Gefahr.
Domains
Links können auch auf Webseiten mit einer bekannten Adresse (Domain) verweisen, die jetzt ganz andere Inhalte haben. So kann es sein, dass der Besitzer der Domain gewechselt hat, weil der bekannte Domainname verkauft wurde. Da kann dann sonstwas Übles auf der altbekannten Adresse zu finden sein.
Auf Werbung erschienene Domains können ganz andere Inhalte als erwartet haben, wie eine frühere Werbung bei T-Shirts leider zeigte.
Auch das Vertippen bei der Eingabe des Domainnamens birgt Überraschungen, nicht immer schöne.
Deswegen kann das Besuchen der bisher bekannten Webseiten über Links und Lesezeichen durchaus mit einem großen Schreck, wenn nicht gar gerichtlichen Konsequenzen verbunden sein.
Kurz-Links
Bestimmt haben sich Internetnutzer schon oft über die ellenlangen Links geärgert, die so schlecht per E-Mail, Brief oder auch nur per SMS an den Freund oder die Bekannte weiter gegeben werden konnten.
Als Abhilfe wurden sogenannte Kurz-URL-Dienste erfunden, welche einem langen Link speichern und daraus einen kurzen erzeugen. Kein langes Getippe mehr, Links lassen sich sogar merken. Eine schöne Sache. Aus http://wewewe.beispiel.deeh/ein/ganz/langer/link/nur/2/?page=3&search=bild+hund+training wird dann http://shortenedurl.ork/werdekurz.
Doch ganz ehrlich, niemand weiß wirklich, was sich hinter einem so gekürzten Link verbirgt, denn der Link des Ziels bleibt durch die Weiterleitung unsichtbar.
Rechtliches zu Links
Das Anklicken eines Links kann zu Webseiten führen, die Inhalte haben, die nicht in Deutschland erlaubt sind, deren Abruf und Betrachtung strafbar ist. Dabei ist es rechtlich egal, ob Schadprogramme wie Viren diese Links aufrufen oder ein Link von einer harmlosen Webseite auf die verbotene Webseite führte.
Derzeitige Bestrebungen, solche Webseiten zu sperren, sind gut gemeint. Doch die Sperrung der Webseite mit der Anzeige eines Stoppschilds sowie der Übermittlung der Internetadresse des Nutzers an die Strafverfolgungsbehörde kriminalisiert leider Alle, die unwissentlich, aus Versehen, auf solche Seiten gelangten. Da kommen Internetnutzer schnell in den Verdacht, Kinderporno, Nazipropaganda zu konsumieren, Terrorist zu sein oder ähnliches.
Sicher sind wir gegen illegale Aktivitäten, gegen Webseiten, die Übles verbreiten, Gewalt verherrlichen. Aber mit Mitteln, die sinnvoll und nachvollziehbar sind. Die Generalüberwachung von Internetnutzern ist nicht die richtige Lösung. Illegale Webseiten müssen gelöscht werden, nicht nur der Zugang zu ihnen erschwert wie es derzeit geschieht.
Ausblick
Das Internet ist niemals ein rechtsfreier Raum gewesen, auch wenn es massenmedial Politiker wider besseres Wissen behaupten. Aber das Surfen ist rechtlich unsicherer geworden.
Und viele werden einfach sich nicht mehr trauen, Webseiten zu Zensur, Internetsicherheit, zu politisch brisanten Themen des Auslands, zu politsichen Vereinigungen, zu Sekten zu besuchen, weil sie Angst haben, dass ihre Besuche überwacht werden.
Das erzeugt eine Schere im Kopf, bestimmte Sachen zu unterlassen, als eine Art vorauseilender Gehorsam.
Solche Selbstzensur aus Angst vor Strafverfolgung führt dazu, nur noch harmlose, zugelassene Quellen, im Sinne von moralisch-politisch-einwandfrei, zu verwenden. Damit ist eine freie Information unmöglich. Zudem bewirken gefilterte Informationen in Presse, Fernsehen, Rundfunk eine erhebliche Beeinflussung des Denkens und der Sprache.
Soll die Kriminalität weniger alle anderen einschränken? Zur Sicherheit? Zum Schutze von Kindern? Zu unserem moralischen Schutz?
Der Popanz des bösen Internets grassiert immer vor Wahlen oder wenn die Politiker ablenken wollen.
Nein, es kann nicht sein, dass aus einem Kontroll- und Sicherheitsbedürfnis, aus Verfolgungswahn unsere Gesellschaft in Zeiten zurück fällt, die nur einer Diktatur würdig sind.
Wer wissen will, wie so eine Gesellschaft der Überwachung, der Informationsformung aussieht, soll sich mal Huxleys Schöne_neue_Welt oder Orwells 1984 lesen, den Kinofilm Brazil ansehen. Oder einfach nur in der eigenen Geschichte des Nazireichs, der 50er-Jahre der BRD oder der DDR nachlesen, selbst die Mc-Carthy-Ära der USA und das anti-kommunistische Apartheid-Regime Südafrikas hat da viel als abschreckendes Beispiel zu bieten.
Überall dort wurde für ein höheres Ziel eingeschränkt, was nur den Anschein einer Freiheit der Einzelnen hatte.
Bürgerrechte dürfen nicht pauschal eingeschränkt werden, ohne eine Kontrollmöglichkeit durch Verfassungsorgane und durch Bürger selbst.

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