Es herrscht im Internet die irrige Meinung, jeder dürfe alles, denn das sei Meinungsfreiheit.
So kommt es häufiger vor, dass Poster Beiträge in Blogs mit dem Klarnamen existenter natürlicher Personen absetzen (sog. Fakes), um diese zu verunglimpfen, in ihrem Namen üble Nachrede zu tätigen oder ihnen Aussagen, Beleidigungen in den Mund zu legen.
Es werden in widerwärtigen Sexblogs, in gewaltverherrlichenden, weltanschaulich verdrehten Foren, in illegalen Pornographieboards, in Gästebüchern Beiträge erstellt werden, die niemals von den Namensinhabern abgesetzt wurden.
Nach BGB §12 (Namensrecht) steht es nur dem Namensträger zu, diesen zu benutzen. Die missbräuchliche Verwendung durch Dritte ist verboten.
§ 12
NamensrechtWird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Leider ignorieren viele Blog- und Foreninhaber Löschwünsche, verweisen auf Meinungsfreiheit oder Nichtnachprüfbarkeit der Identität, Hoster ignorieren Anfragen oder sind durch ausländischen Firmensitz vor jedem Rechtszugriff geschützt.
Von missbräuchlichen Namens- und Fake-Postings Betroffenen und Geschädigten bleibt im deutschen Rechtsgebiet nur die Abmahnung samt Unterlassungsklage, nebst einer Domainsperre zur schnellen Unterbindung der missbräuchlichen Weiterverbreitung.






