Vor Erbschleichern und lesbenhassenden Verwandten wird gewarnt, so könnte dieser Beitrag auch heißen.
Der deutsche Gesellschaftsstandard
Viele Menschen müssen sich ja keine Gedanken machen wie sie Vermögen oder Eigentum weiter geben. Bei den meisten greift die (natürliche) heterosexuelle Erbfolge, sie sind verheiratet und/oder vererben an ihre Kinder weiter. Notfalls machen Verheiratete ein Berliner Testament und beerben sich gegenseitig.
Können Lesben erben?
Bei Lesben sieht das anders aus. Partnerinnen von Lesben sind als Fremde nicht erbberechtigt, vorrangig bevorzugt und plichtteilsberechtigt sind beim Erben die Eltern nebst deren Abkömmlingen (also auch Geschwister) der Verstorbenen. Was das für Partnerinnen bedeutet, kann sich jede ausmalen. Missgünstige, geldgierige bis lesbenfeindliche Personen werden die Hinterlassenschaft der Lebenspartnerin plündern und zwangsversteigern. Die Erbfolge für solche feindlichen Personen im Verwandtschaftsverhältnis kann ziemlich weit gehen.
Schutz der hinterbliebenen Partnerin möglich?
Wie schütze eine das Vermögen und Eigentum im Erbfall vor Erbschleichern und widerlichen Verwandten?
Testamentarisch lässt sich zwar eine Partnerin als Erbin einsetzen, die horrende Erbschaftssteuer wird jedoch das ganze Erbe zunichte machen. Und Eltern bzw. Geschwister der Erblasserin lassen sich nicht testamentarisch ausschließen, da diese einen Schutz als (Pflichtteil)Erben in direkter Linie geltend machen können.
Erben wie Eltern und Geschwister lassen sich auch nicht als erbunwürdig ausschließen, da zur Erbunwürdigkeit diese versucht haben müssten, die Erblasserin zu ermorden. Auch Beledigungen, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung in Bezug auf die Erblasserin gelten nicht als erbunwürdiges Verhalten.
Nur eine Verpartnerung schützt vor dem Raub der Verwandten. Lebenspartnerinnen haben einen Freibetrag von 500.000 und 250.000 EUR Versorgungsfreibetrag. Ein selbst genutztes Wohneigentum ist steuerfrei. Aber Achtung: Ein Testament ist nötig, um alles an die Partnerin zu vererben, sonst haben Geschwister und Eltern Pflichtteilansprüche und rechtlicher Terror droht.
Eure Erfahrungen und Meinungen
Es ist schon schlimm, dass Blut-Erbschaft durch Verwandtschaft mehr wert ist als eine liebevolle Partnerin.
Und wie ist eure Einstellung dazu, dass manche Verwandte nichts erben sollten? Wie würdet ihr das regeln, dass bösartige Verwandte die überlebende Partnerin nicht aus einem gemeinsamen Eigentum kicken können und die dann verarmt? Antwortet mir doch mal bitte, notfalls anonym per E-Mail, oder in einem Kommentar.
Gesetze:
Gesetzliche Erben zweiter Ordnung BGB §1925
Pflichtteilsberechtigte und Höhe des Pflichtteils BGB §2303
Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs BGB §2317
Pflichtteilsentziehung BGB §2333
Erbunwürdigkeit BGB §2339
Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG
LSVD Erbrecht in Lebensparterschften
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