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Montag, 05. Dezember 2011

Nette Verwandschaft – haben Sie schon mal geerbt?

05.12.2011 · 16:04

Vor Erbschleichern und lesbenhassenden Verwandten wird gewarnt, so könnte dieser Beitrag auch heißen.

Der deutsche Gesellschaftsstandard

Viele Menschen müssen sich ja keine Gedanken machen wie sie Vermögen oder Eigentum weiter geben. Bei den meisten greift die (natürliche) heterosexuelle Erbfolge, sie sind verheiratet und/oder vererben an ihre Kinder weiter. Notfalls machen Verheiratete ein Berliner Testament und beerben sich gegenseitig.

Können Lesben erben?

Bei Lesben sieht das anders aus. Partnerinnen von Lesben sind als Fremde nicht erbberechtigt, vorrangig bevorzugt und plichtteilsberechtigt sind beim Erben die Eltern nebst deren Abkömmlingen (also auch Geschwister) der Verstorbenen. Was das für Partnerinnen bedeutet, kann sich jede ausmalen. Missgünstige, geldgierige bis lesbenfeindliche Personen werden die Hinterlassenschaft der Lebenspartnerin plündern und zwangsversteigern. Die Erbfolge für solche feindlichen Personen im Verwandtschaftsverhältnis kann ziemlich weit gehen.

Schutz der hinterbliebenen Partnerin möglich?

Wie schütze eine das Vermögen und Eigentum im Erbfall vor Erbschleichern und widerlichen Verwandten?
Testamentarisch lässt sich zwar eine Partnerin als Erbin einsetzen, die horrende Erbschaftssteuer wird jedoch das ganze Erbe zunichte machen. Und Eltern bzw. Geschwister der Erblasserin lassen sich nicht testamentarisch ausschließen, da diese einen Schutz als (Pflichtteil)Erben in direkter Linie geltend machen können.

Erben wie Eltern und Geschwister lassen sich auch nicht als erbunwürdig ausschließen, da zur Erbunwürdigkeit diese versucht haben müssten, die Erblasserin zu ermorden. Auch Beledigungen, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung in Bezug auf die Erblasserin gelten nicht als erbunwürdiges Verhalten.

Nur eine Verpartnerung schützt vor dem Raub der Verwandten. Lebenspartnerinnen haben einen Freibetrag von 500.000 und 250.000 EUR Versorgungsfreibetrag. Ein selbst genutztes Wohneigentum ist steuerfrei. Aber Achtung: Ein Testament ist nötig, um alles an die Partnerin zu vererben, sonst haben Geschwister und Eltern Pflichtteilansprüche und rechtlicher Terror droht.

Eure Erfahrungen und Meinungen

Es ist schon schlimm, dass Blut-Erbschaft durch Verwandtschaft mehr wert ist als eine liebevolle Partnerin.

Und wie ist eure Einstellung dazu, dass manche Verwandte nichts erben sollten? Wie würdet ihr das regeln, dass bösartige Verwandte die überlebende Partnerin nicht aus einem gemeinsamen Eigentum kicken können und die dann verarmt? Antwortet mir doch mal bitte, notfalls anonym per E-Mail, oder in einem Kommentar.

Gesetze:
Gesetzliche Erben zweiter Ordnung BGB §1925
Pflichtteilsberechtigte und Höhe des Pflichtteils BGB §2303
Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs BGB §2317
Pflichtteilsentziehung BGB §2333
Erbunwürdigkeit BGB §2339
Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG
LSVD Erbrecht in Lebensparterschften
Für den Erbfall planen
Gemeinschaftliches Testament - Berliner Testament und Erbvertrag
Verfassungsgericht schafft Nachteile beim Erben Homosexueller ab
Gleiches Erbrecht für alle: Ja

Autor: GwenDragon · Kategorie L World · Permalink · Kommentare (6) · Kommentar schreiben

Montag, 06. Juni 2011

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrechte im Internet

06.06.2011 · 17:25

Es herrscht im Internet die irrige Meinung, jeder dürfe alles, denn das sei Meinungsfreiheit.

So kommt es häufiger vor, dass Poster Beiträge in Blogs mit dem Klarnamen existenter natürlicher Personen absetzen (sog. Fakes), um diese zu verunglimpfen, in ihrem Namen üble Nachrede zu tätigen oder ihnen Aussagen, Beleidigungen in den Mund zu legen.
Es werden in widerwärtigen Sexblogs, in gewaltverherrlichenden, weltanschaulich verdrehten Foren, in illegalen Pornographieboards, in Gästebüchern Beiträge erstellt werden, die niemals von den Namensinhabern abgesetzt wurden.

Nach BGB §12 (Namensrecht) steht es nur dem Namensträger zu, diesen zu benutzen. Die missbräuchliche Verwendung durch Dritte ist verboten.

§ 12
Namensrecht

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Juris.de

Leider ignorieren viele Blog- und Foreninhaber Löschwünsche, verweisen auf Meinungsfreiheit oder Nichtnachprüfbarkeit der Identität, Hoster ignorieren Anfragen oder sind durch ausländischen Firmensitz vor jedem Rechtszugriff geschützt.

Von missbräuchlichen Namens- und Fake-Postings Betroffenen und Geschädigten bleibt im deutschen Rechtsgebiet nur die Abmahnung samt Unterlassungsklage, nebst einer Domainsperre zur schnellen Unterbindung der missbräuchlichen Weiterverbreitung.

Autor: GwenDragon · Kategorie Blogging · Permalink · Kommentare (1) · Kommentar schreiben

Dienstag, 10. Mai 2011

Uganda will Gesetz für Todesstrafe bei Homosexualität einführen

10.05.2011 · 10:56

Aktion gegen die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda

Übersetzung des Textes von All Out:

Uganda: Stoppt das „Tötet die Homos“-Gesetz Jetzt!

Innerhalb der nächsten 72 Stunden könnten konservative gesetzesmacher_innen ein Gesetz verabschieden, dass LGBT zu sein zu einem Verbrechen machen würde, das mit dem Tod bestraft wird.
Dieses haßerfüllte gesetz ist Teil der Unterdrückung pro-demokratischer Kräfte innerhalb Ugandas durch die Regierung – und die Zeit drängt, dies zu stoppen.
Bitte unterzeiche diese Petition und teile Sie. Sie verlangt, dass der ungandische Präsident Museveni diese menschenrechtsverletzung verhindert, in dem er öffentlich verkündet, gegen das Gesetz ein Veto einzulegen:

President Yoweri Museveni:

The world is united with human rights activists in Uganda, in asking that you publicly declare your intention to veto the „Anti-Homosexuality“ bill.

Don‘t let this law, and the worsening human rights situation in the country, make Uganda in to a pariah nation in the international community.

Via: Mädchenblog

Bitte nehmt euch zwei bis drei Minuten Zeit und unterschreibt die Petition gegen die EInführung der Todesstrafe bei Homosexualität!

PETITION SOFORT UNTERZECIHNEN

Autor: GwenDragon · Kategorie G World · Permalink · Kommentare (1) · Kommentar schreiben

Mittwoch, 23. März 2011

Gute Ausbildung lohnt sich nicht im Alter

Schlagworte: , ,
23.03.2011 · 15:49

Immer wieder hört man, dass sich Arbeit, Bildung und Ausbildung lohnt.

Aber nur ohne Abitur, Studium und Fortbildungen.

Denn die staatliche Rentenversicherung sieht Aus- und Weiterbildungszeiten mit Sozialversicherungspflicht nicht mehr als Rentenzeiten an.
Macht nix. Auf drei Jahre Renteneinzahlungen und Zurechnungszeit verzichtet jede_r gern. Sind ja nur ca. 11% Rente.

Es ist zum Kotzen wie in Deutschland Leute so betrogen werden. Dass manche NPD wählen wollen und dies auch tun, wundert da kaum.

Autor: GwenDragon · Kategorie Me Omy · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben

Dienstag, 22. März 2011

Katsav als Vergewaltiger verurteilt

22.03.2011 · 12:05

Katsav als Vergewaltiger verurteilt. Endlich.
Hat ja seit 2007 lange gedauert, bis Katsav zurück treten und er vor Gericht musste.

Jawoll, so gehört sich das, wenn ein Regierungsmitglied vergewaltigt, sexuell belästigt und nötigt, seine Macht missbraucht.

TA District Court sentences former President Moshe Katsav to seven years in prison, two years of probation for rape, indecent acts, sexual harassment and obstruction of justice. Defendant also ordered to pay compensation to two complainants. 'The court must send a clear message,' judge says
Quelle: YNetNews in Katsav gets 7 years

Autor: GwenDragon · Kategorie Israel · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben

Montag, 07. März 2011

Internationaler Frauentag feiert 100-Jähriges!

07.03.2011 · 20:08

Das sich der Frauentag am 8. März wieder jährt und diesmal einen runden Geburtstag hat, möchte ich einen kurzen Abriss geben wie er entstand.

100 Jahre Internationaler Frauentag Frauenzeichen Faust

Das Ziel ist Frauenrecht als Menschenrecht.
Clara Zetkin (1857-1933)

Frauenrecht ist Menschenrecht

Seit mindestens 100 Jahren kämpfen Frauen für mehr Rechte.

Deswegen gibt es den Internationalen Frauentag oder auch wie andere sagen: den Internationalen Frauenkampftag.

Über Jahrhunderte haben Frauen versucht, ihre Lebensbedingungen zu verbessern, soziale Ungerechtigkeit abzubauen und mehr Rechte zu erlangen, die ihnen auf Grund des Geschlechts abgesprochen wurden.

Französische Revolution

Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich.
Olympe de Gouges (in 1791)

Bild: Olympe de Gouges
Olympe de Gouges

Olympe de Gouges, französische Revolutionärin, versuchte schon kurz nach der Französischen Revolution in einem Manifest Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin zu erreichen.

Sie wurde aber 1793 während Robbespierres Terror als politische Gegnerin in einem Schauprozess zum Tode verurteilt und geköpft.

USA des 19. Jahrhunderts

Weiterhin versuchten in den USA um 1850 Frauen mehr Rechte zu erkämpfen, die ersten Feministinnen, damals noch Blaustrümpfe genannt.

Tatsache ist, Frauen sind in Ketten, und ihre Versklavung ist umso erniedrigender, weil sie sie nicht erkennen.
Susan B. Anthony

Foto von Elizabeth Cady Stanton und Susan B. Antony
Elizabeth Cady Stanton und Susan B. Anthony

In der Womans Rights Convention von Seneca Falls wurden in der Declaration of Sentiments and Resolutions das Wahlrecht, Rechte an eigenem Eigentum, das Recht auf höhere Bildung für Frauen gefordert.

Deutschland um 1900

Schon 1889 widemete sich Clara Zetkin dem Problem der Unfreiheit der Frauen in Bezug auf Ökonomie und ihrer Stellung im Wirtschaftsleben. Eine Gleichheit könne es erst geben, wenn die Frauenarbeit (Arbeit, speziell auf Frauen zugeschnitten und gering entlohnt) abgeschafft wird.

Diese Entwicklung der Dinge, die darauf abzielt, allmählich den Mann wieder in das Heim zur Erziehung der Kinder zurückzuführen, tritt auf als eine Begleiterscheinung des Hinausschreitens des Weibes als Berufsarbeiterin in die Gesellschaft.
Clara Zetkin

Ihre Aussage Ohne Beihilfe der Männer, ja, oft sogar gegen den Willen der Männer, sind die Frauen unter das sozialistische Banner getreten zeigte, dass Frauen nur zu ihren Rechten kamen, wenn sie selbst dafür eintraten und kämpfen, selbst gegen den Widerstand des Bürgertums und der politischen Arbeiterschaft, Hilfe von Männern war da wenig zu erwarten.

Im Bereich der Arbeiterinnenbewegung, insbesondere der sozialistischen, waren die Frauen immer bestrebt, die schlechten Verhältnisse zu verändern.

Auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen schlug Clara Zetkin einen Internationaler Frauentag vor, der auf die Situation der Frauen aufmerksam machen sollte (ähnlich des 1. Mai?).

Vorbild war der Frauenkampftag der Amerikanerinnen für das Frauenwahlrecht. Der Vorschlag wurde angenommen, jedoch ohne ein festes Datum für diesen Tag.

Foto: Clara Zetkin und Rosa Luxemburg
Clara Zetkin und Rosa Luxemburg

Damalige Forderungen der Sozialistinnen waren:

  • Kampf gegen Kriege
  • Wahl- und Stimmrecht für Frauen
  • Achtstundentag
  • Arbeitsschutzgesetze
  • Ausreichender Mutter- und Kinderschutz
  • gleicher Arbeitslohn bei gleicher Arbeitsleistung
  • Festsetzung von Mindestlöhnen

Bis 1921 gab es keinen festgelegten Termin für den Tag, er wurde zwischen Februar und April begangen. Eine Festlegung auf den 8. März erfolgte 1921 durch einen Beschluss der Zweiten Kommunistischen Frauenkonferenz.

Damit sollte auch an Arbeiterinnenstreiks im Textilgewerbe in den USA und einen Textilarbeiterinnenstreik 1917 in Petrograd (Petersburg) erinnert werden, der weitere große Arbeiterinnendemonstrationen auslöste und in Folge die Februarrevolution.

In den Dreißiger Jahren der Weimarer Republik gab es nach der Spaltung der Sozialisten in SPD und KPD zwei Frauentage. Die KPD verbuchte den Frauentag als Agitationstag, sodass die SPD zur Abgrenzung gezwungen war, ein anderes Datum für einen Frauentag zu verwenden.

Nach Hitlers Machtergreifung 1933 wurden viele Parteien und damit auch die politischen Versammlungen zu bestimmten Ereignissen verboten, damit auch der Internationale Frauentag.

Stattdessen wurde durch die Machthaber ein Muttertag erkoren, der Frauen, ganz auf die Bedürfnisse des Naziregimes eingestellt, bestärken sollte.

Erst nach dem Ende der Nazidiktatur 1945 konnte der Frauentag wieder eingeführt werden.

In der kurz danach gegründeten DDR wurde der Tag als Feier der gesellschaftlichen Befreiung der Frauen angesehen. In den Fünfziger Jahren war die berufliche und gesellschaftliche Gleichstellung in der DDR erreicht.

In der BRD jedoch wurde Frauen das Recht auf Arbeit vorbehalten, das Recht auf Abtreibung, das Recht jeden Beruf zu erlernen und auszuüben, das Scheidungsrecht benachteiligte die Frau wegen des Schuldprinzips.

In den 70ern der BRD kämpften die Frauen für das Recht auf Abtreibung, für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, für Rechte von Lesben, gegen Sexismus, gegen lasche Vergewaltigungsgesetze, für verbesserte medizinische Versorgung und anderes.

Heute noch wichtig?

Etablierte Frauen wie die konservative, ehemalige Frauenrechtlerin Alice Schwarzer meinen, so einen Tag bräuchte es nicht mehr. Sie mag für sich Recht haben, sollte aber nicht für andere sprechen.

Warum soll also so ein Tag noch notwendig sein. Angeblich haben Frauen doch alles erreicht. Sie dürfen wählen und können gewählt werden. Sie können ohne Erlaubnis des Mannes oder Vaters arbeiten und heiraten. Sie dürfen Bankgeschäfte tätigen und Firmen gründen. Sie können sich scheiden lassen. Ihnen steten doch alle Türen offen, oder?

Was wurde denn verwirklicht?

  • Wahl- und Stimmrecht für Frauen: Frauen können wählen und gewählt werden, auch in Regierungsämter.
  • Achtstundentag: wurde vor Jahren wieder abgeschafft und "flexibel" behandelt, je nach Tarifvertrag und sklavenhaltendem Arbeitgeber.
  • Arbeitsschutzgesetze: Frauen sind gegen Gefahren im Arbeitsalltag besser geschützt, allerdings werden Frauen auch ohne Grund ausgeschlossen weil "besondere Gefahren" vorliegen - gibt es die für Männer nicht?
  • Ausreichender Mutter- und Kinderschutz: Medizinische Versorgung ist ausreichend, Kinderbetreuung ist mangelhaft und nicht für jede vorhanden, die Gesellschaft, auch Männer, drücken sich um diese Verantwortung.
  • gleicher Arbeitslohn bei gleicher Arbeitsleistung: das ist immer noch nicht nicht vorhanden, ein Hilfsarbeiter ohne Abschluss bekommt in der Fabrik mehr Geld als eine langjährig Erzieherin.
  • Festsetzung von Mindestlöhnen: darum streiten sich Tarifparteien immer noch; viele Frauenberufe sind im Einkommensrang unterhalb des Existenzminimums.
  • Kampf gegen Kriege: immer noch gegeben, ganz besonders wegen des "besonderen Auftrags" der Bundeswehr in irgendwelchen Krisengebieten; Deutschland als Rüstungsnation.

Sollen wir uns zufrieden geben, mit der Vorstellung, dass eigentlich alles erreicht wurde?

Solange Frauen aus bestimmten Berufen heraus gehalten werden, auch durch angebliche Gesetze zu ihrem Schutz; solange Frauen vorgeworfen wird, sie lügten in Bezug auf Vergewaltigung; solange Männerarbeit durch ihre angebliche größere Anstrengung besser entlohnt wird; solange Frauen ein geringer Anteil des Weltvermögens gehört; solange Frauen in Armut leben müssen; solange Frauen nicht das Recht auf Abtreibung und gute medizinische Versorgung haben; solange der Staat bestimmt, wen Frauen heiraten dürfen; solange ein Großteil der Schaltpunkte der Wirtschaft von Männern besetzt gehalten wird; solange sexistisches Verhalten immer noch ein Spaß ist; solange Frauen nicht als gleichwertige und gleichrangige Menschen angesehen werden - braucht es eine Frauenbewegung und einen Frauentag, um diese und andere Missstände weiterhin aufzuzeigen und zu bekämpfen.

Eine Frau Schwarzer macht noch keinen Feminismus. Ein Frauenbeauftragter trägt nur an seinem Titel. Ein Grundgesetz mit virtuellem Gleichheitswunsch erhält nur ein pseudodemokratisches System, in dem Männer im Glauben leben, Frauen vertreten zu können, weil jetzt Gleichheit herrscht. Genderwissenschaft schafft keine Freiheit, nur weitere Enge im Kopf.

Nicht vergessen: 8. März!

Autor: GwenDragon · Kategorie Feminisma · Permalink · Kommentare (5) · Kommentar schreiben

Freitag, 11. Februar 2011

Schreckgespenst Frauenquote: Dein Boss eine Frau!

11.02.2011 · 12:49

Illners Talk unkte gestern: "Quotenstreit: Ist Dein Boss morgen 'ne Frau?"

Das Schreckgespenst

Schlimm, schlimm. Das Schreckgespenst der Männer: regiert und geführt von einer Bossin (oder wie das heißen mag). Da keimt die Erinnerung an ein kollektives ödipales Trauma auf, eine Kindheit, in der kleine Jungen von dominanten Müttern und anderen Frauen beherrscht wurden.

Gemunkelt wird, dass bei der Einführung einer Frauenquote verdiente Familienväter ihre Anstellung verlieren oder gar keine bekommen.
Die Wirtschaftsjuniorin Dr. Fischer kontert bei Quotenwünschen, dass die Quote das Leistungsprinzip aushebelt. Nur der Fachkräftemangel sei eine Basis für Frauen, um in die Berufe zu kommen, keine Quote.
Die Quote soll keine schlechte berufliche Qualifikation aufwerten, das ist ein Mythos. Dabei berücksichtigt Frau Fischer nicht, dass es genügend Männer in Aufsichtsräten oder anderen hohen Posten gibt, deren Leistung kaum einen wirtschaftlichen Erfolg verspricht und die trotzdem ihre Posten weiter ausüben können. Das wäre dann vielleicht ja eine von der Wirtschaft gewollte, geheime Versagerquote. Kaum gibt es einen Mangel an Männern, sind Frauen gern gesehen. Gäbe es viele Fachmänner auf dem Arbeitsmarkt, bräuchte wohl nach dieser Argumentation keine Frau in die Wirtschaft wollen. Frauen als Krisenpuffer, als Trümmerfrau des Wirtschaftsdisasters, als Verschiebemasse.

Männer poltern gegen die Frauenquote und reden im Falle von Gender Mainstreaming das Schließen von Firmen herbei. Andere aufgeschreckte Männer sind der Meinung, dass es Müll ist: "Ne Schlitze auf einen Posten setzen, wenn sie weniger qualifiziert ist". Es wird dort gar ins maskulistische Horn getutet, denn "Am Ende ist Mann gearscht weil er ein Mann ist.". Im Universum der Männlichkeit macht sich Nihilismus breit, da ist die Frauenquote eine Forderung des verlogenen Emanzenpacks, von künstlich aufgeblasenen Selbstüberschätzerinnen mit viel Schadenspotential.

In der Schweiz sind laut Umfrage gar nur 8% für eine Quote. Das muss man den Eidgenossen nachsehen, deren holde Männlichkeit verhinderte bis 1971 noch das Wahlrecht für Frauen, und derzeit sieht dort so mancher Mann seine Felle davon schwimmen, wenn er seine Frau ins Frauenhaus gehen lassen muss, ohne zu wissen wo das ist.

Frauenquote rüttelt an archaischen religiösen Vorstellungen, nach denen die Frau zu Hause für Mann und Kind zuständig sein soll. Sie rüttelt an eingefahrenen Machtprivilegien bei Vertretern der Wirtschafts- und Politkaste.
Da haben es andere europäische Staaten einfacher, selbst die oft von deutschen Konservativen diffamierte DDR war fortschrittlicher was die Lebensbedingungen von Mann und Frau in Bezug auf Gleichstellung anbelangt. Dass sich diese Gleichstellung auch bis in die Köpfe Jugendlicher - bei ostdeutschen mehr als westdeutschen - eingeprägt hat, zeigte eine Untersuchung des Civic-Education-Projekt.

Gleichberechtigung in der Verfassung

Dr. Elisabeth Selbert hatte 1949 mit Helene Wessel, Frieda Nadig und Helene Weber am Grundgesetz und der Verfassung der BRD mitgewirkt.

Im Grundgesetz steht deswegen der für manche so unglaubliche, fast subversive Satz:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Quelle: Art. 3 Abs. 1 GG

sowie

Niemand darf wegen seines Geschlechtes (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.
Quelle: Art. 3 Abs. 3 GG (1949)

Seit 1994 (Verfassungsreform) hat der Staat den verfassungsgebundenen Auftrag, Nachteile zu beseitigen.

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Quelle: Art. 3 Abs. 2 GG (1994)

Über die Gleichberechtigung der DDR kann ich mangels Lebenserfahrung dort nichts sagen und überlasse dies lieber anderen.

Solange Frauen nicht die gleichen Rechte haben wie Männer, Rechte die ihnen laut Verfassung zustehen, braucht es Quoten! - keine freiwilligen sondern verordnete. Auch die Privatwirtschaft ist an die Verfassung gebunden oder sollte der Kapitalismus doch verfassungsfeindlich undemokratisch sein (dürfen)?

Müssen Frauen in den Beruf?

Eine Quote ist kein feministischer Zwang, welcher meint dass jede Frau nun in die Berufstätigkeit gehen muss.

Frauen müssen wählen können, was sie wollen. Ohne sich vor irgendwem rechtfertigen zu müssen, ob sie zu Hause bleiben und Kinder erziehen, Teilzeit arbeiten oder ganz ihre Zeit im Beruf ausüben und der Mann zu Hause bei den Kindern bleibt.

Es ist unerträglich, dass eine berufstätige Frau karrieresüchtig Rabenmutter geschimpft wird, weil sie die Kinder vernachlässigt, in Ganztagseinrichtungen abschiebt oder belustigt als Heimchen tituliert wird, weil sie die Kinder erzieht und "nur Hausarbeit" ausübt.

Gleichberechtigung meint auch, dass niemand die Tätigkeit einer Frau abwerten darf, weil diese irgendeiner politischen, religiösen oder sonstigen Anschauung zuwider läuft.

Zu Gleichberechtigung gehört auch die Verbesserung der Kinderbetreuung, zu realistischen Arbeitszeiten, nicht nur zu Bürozeiten 8-16 Uhr, und die Einführung der Ganztagsschule, damit Frauen nicht aus der Unsicherheit wo sie mit den Kindern hin sollen, auf meist geringqualifizierte Teilzeitjobs verdrängt werden.

Der Staat und seine Bürger_innen, auch die Firmen, haben dafür zu sorgen, dass es genügend Kinderbetreuung und Ganztagsschulen gibt, damit Frauen wirklich die Möglichkeit haben, beruflich tätig sein zu können.

Frauen im Sinne dieses Blogbeitrags in Bezug auf Gleichberechtigung sind im Zweifel auch Männer und Väter.

Autor: GwenDragon · Kategorie Feminisma · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben

Montag, 17. Januar 2011

Abrechnung. Oder: Gewalt zahlt sich aus!

17.01.2011 · 12:34

Gewalt zahlt sich nicht aus, heißt es. Mal sehen, was Gewalt so an berechenbaren Schaden ausrichtet.

Eine fiktive Berechnung von Irgendwann für mich. Ich nehme mal an, das ist am unteren Limit berechnet.

Hiermit fordere ich für von staatlichen Institutionen, Organen und Privatpersonen vorgenommene Gewalttaten sexueller Art, sowie Schädigungen allgemein körperlicher und psychischer Art folgende Entschädigungssummen (berechnet zum Zeitpunkt 2011, hoch gerechnet und in Bezug auf den gewünschten Beruf).

Schmerzensgeld/Rente wegen des Nichtverfolgens eines Kunstfehlers seitens des Staates und daraus folgender erheblicher Einschränkung der Lebensqualität:
564 Monate á 1.500 EUR = 846.000 EUR
monatliche Berechnungsgrundlage zweifacher ALGII-Satz

Entgangenes Einkommen wegen ungerechtfertigter Verfolgung durch Gutachter und Staatsawaltschaft und daraus entstandenen Folgeschäden:
240 Monate á 4.000 EUR = 960.000 EUR
monatliche Berechnungsgrundlage entgangenes Nettoeinkommen bei Festanstellung

Schmerzensgeld/Rente wegen sexueller Gewalt durch Mediziner daraus folgender erheblicher Einschränkung der Lebensqualität:
180 Monate á 12.000 EUR = 2.160.000 EUR
monatliche Berechnungsgrundlage 1% des Jahreseinkommens des Arztes

Schmerzensgeld/Rente wegen sexueller Gewalt durch Verwandte und daraus folgender erheblicher Einschränkung der Lebensqualität:
480 Monate á 1.500 EUR = 720.000 EUR
monatliche Berechnungsgrundlage 1% des Jahreseinkommens des Täters

Daraus die Gesamtentschädigung über 4.686.000 EUR.

Schöne Summe, die eine gewisse soziale Sicherheit bieten würde.

Manches ist auch gar nicht eingerechnet wie zum Beispiel die Entschädigung für den Kunstfehler seitens des Mediziners. Wer jetzt meint, dass Kunstfehler keine Gewalt darstellen sondern nur einen lässlicher Fehler, eine vielleicht fahrlässige Körperverletzung, kann sich kaum die Folgen ausmalen, welche eine körperliche Zerstörung anrichtet.

Wie gut, dass niemand das zahlen muss, denn man kann solche wie mich ja auch mit Almosen namens ALGII abspeisen, wenn das Opfer nicht mehr arbeitswillig ist. Und wie gut, dass der Staat auch keine Opferrente zahlen muss.

Gewalt zahlt sich aus.
Für Staat und Täter_innen.

Autor: GwenDragon · Kategorie Me Omy · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben

Montag, 13. Dezember 2010

Soziopathen und Perverse lieben einen Namen

13.12.2010 · 11:28

Soziopathische Maskulisten, unreife pubertierende Kiddies und andere arme, vom Feminismus verfolgte männliche Wesen haben nichts Besseres zu tun, als auf Sexblogs und -foren sowie Gästebüchern mit meinem Namen und meiner E-Mail Ekelpostings zu generieren, Beleidigungen zu verbreiten, üble Nachrede zu tätigen.
Auf Beispiele verzichte ich gern.

Das zeigt wie hilflos, klein, rachsüchtig wie Kleinkinder sich diese Männer fühlen müssen, um sowas zu posten. Dass sie dabei nur an Sex denken und mich dabei einbeziehen wollen, lässt auf ein tief gestörtes Verhältnis zu sich selbst und Frauen schließen.

Das war klar, denn wenn Frauen Straftaten verfolgen lassen, sich Männergewalt nicht fügen wollen, den Mund aufmachen, um Missstände anzuprangern, machen sie sich Feinde, ziehen Geistesgestörte und Vergewaltiger an.

Last euch sagen: Ihr seid soziopathische Arschlöcher und ich reihe euch gern zu den Kinderfickern und Vergewaltigern ein, die sich auf 4chan, krautchan und diversen Männer-Foren rumtreiben.

Autor: GwenDragon · Kategorie Feminisma · Permalink · Kommentare (3) · Kommentar schreiben

Dienstag, 19. Oktober 2010

Datenschutz = Täterschutz?

19.10.2010 · 16:45

Nachdem es ein herrlicher Volkssport geworden ist, im Web zu betrügen, Daten zu verändern, zu bestehlen, belästigen, mit Schlägen, Vergewaltigung oder gar Mord zu drohen, inklusive der Durchführung und Dokumentation, stelle ich mir schon länger die Frage: Ist anonymes Surfen ein Schutz, ein Bürgerrecht oder eine Waffe? …weiter lesen

Autor: GwenDragon · Kategorie Web · Permalink · Kommentare (0) · Kommentar schreiben
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